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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94   

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https://dejure.org/1994,8837
OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94 (https://dejure.org/1994,8837)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.05.1994 - 13 B 10196/94 (https://dejure.org/1994,8837)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Mai 1994 - 13 B 10196/94 (https://dejure.org/1994,8837)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländer; Anordnung der Abschiebung; Rechtsbehelfe; Aufschiebende Wirkung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94
    Als Grundlage des nachfolgenden Zwangsmittels der Abschiebung stellt sie ihrerseits bereits eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung dar (BVerwG, NJW 1978, S. 507; OVG Rheinland-Pfalz, AS 14, S. 252).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1991 - 8 S 1589/91

    Keine Befugnis eines Miterben, allein Rechtsmittel gegen Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94
    Immerhin spricht mit der herrschenden Meinung gegen diese Annahme, daß sich die §§ 49 ff. AuslG - wie schon zuvor die §§ 13 f. AuslG 1.965 jedenfalls ausdrücklich zur Frage der sofortigen Vollziehung der Abschiebungsandrohung nicht verhalten, obgleich indes eine solche eindeutige Regelung nahe gelegen hätte, nachdem das Ausländergesetz von den Ländern als Angelegenheit im Sinne von Art. 83 GG ausgeführt wird mit der Folge, daß in diesem Bereich typischerweise ergänzend landesrechtliche Regelungen, wie namentlich die Verwaltungsverfahrensgesetze und Vollstreckungsgesetze der Länder, eingreifen, und nachdem vor diesem Hintergrund § 80 Abs. 1 VwGO nicht etwa isoliert betrachtet werden kann, sondern im Zusammenhang mit der diese Bestimmung ergänzenden Ermächtigung des § 187 Abs. 3 VwGO in den Blick genommen werden muß (vgl. dazu GK-AuslR, § 50 Rdnr. 120 m.w.N. und VGH München, NVwZ 84, S. 462 sowie ferner Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 49 AuslG Rdnr. 47, Hailbronner, Ausländerrecht, § 50 AuslG Rdnr. 42; VGH Mannheim, VBlBW 1991, S. 383 und NVwZ 1992, S. 700; Jakov, VBlBW 1991, S. 361; Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, S. 582 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 1 S 931/91

    Zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94
    Immerhin spricht mit der herrschenden Meinung gegen diese Annahme, daß sich die §§ 49 ff. AuslG - wie schon zuvor die §§ 13 f. AuslG 1.965 jedenfalls ausdrücklich zur Frage der sofortigen Vollziehung der Abschiebungsandrohung nicht verhalten, obgleich indes eine solche eindeutige Regelung nahe gelegen hätte, nachdem das Ausländergesetz von den Ländern als Angelegenheit im Sinne von Art. 83 GG ausgeführt wird mit der Folge, daß in diesem Bereich typischerweise ergänzend landesrechtliche Regelungen, wie namentlich die Verwaltungsverfahrensgesetze und Vollstreckungsgesetze der Länder, eingreifen, und nachdem vor diesem Hintergrund § 80 Abs. 1 VwGO nicht etwa isoliert betrachtet werden kann, sondern im Zusammenhang mit der diese Bestimmung ergänzenden Ermächtigung des § 187 Abs. 3 VwGO in den Blick genommen werden muß (vgl. dazu GK-AuslR, § 50 Rdnr. 120 m.w.N. und VGH München, NVwZ 84, S. 462 sowie ferner Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 49 AuslG Rdnr. 47, Hailbronner, Ausländerrecht, § 50 AuslG Rdnr. 42; VGH Mannheim, VBlBW 1991, S. 383 und NVwZ 1992, S. 700; Jakov, VBlBW 1991, S. 361; Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, S. 582 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94
    Immerhin spricht mit der herrschenden Meinung gegen diese Annahme, daß sich die §§ 49 ff. AuslG - wie schon zuvor die §§ 13 f. AuslG 1.965 jedenfalls ausdrücklich zur Frage der sofortigen Vollziehung der Abschiebungsandrohung nicht verhalten, obgleich indes eine solche eindeutige Regelung nahe gelegen hätte, nachdem das Ausländergesetz von den Ländern als Angelegenheit im Sinne von Art. 83 GG ausgeführt wird mit der Folge, daß in diesem Bereich typischerweise ergänzend landesrechtliche Regelungen, wie namentlich die Verwaltungsverfahrensgesetze und Vollstreckungsgesetze der Länder, eingreifen, und nachdem vor diesem Hintergrund § 80 Abs. 1 VwGO nicht etwa isoliert betrachtet werden kann, sondern im Zusammenhang mit der diese Bestimmung ergänzenden Ermächtigung des § 187 Abs. 3 VwGO in den Blick genommen werden muß (vgl. dazu GK-AuslR, § 50 Rdnr. 120 m.w.N. und VGH München, NVwZ 84, S. 462 sowie ferner Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 49 AuslG Rdnr. 47, Hailbronner, Ausländerrecht, § 50 AuslG Rdnr. 42; VGH Mannheim, VBlBW 1991, S. 383 und NVwZ 1992, S. 700; Jakov, VBlBW 1991, S. 361; Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, S. 582 ff.).
  • BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 15.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94
    Als Grundlage des nachfolgenden Zwangsmittels der Abschiebung stellt sie ihrerseits bereits eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung dar (BVerwG, NJW 1978, S. 507; OVG Rheinland-Pfalz, AS 14, S. 252).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1988 - 1 B 60/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94
    An dieser Auslegung hat das Gericht auch in der Folgezeit festgehalten (vgl. dazu Beschluß des 1. Senats, DVBl. 1989, S. 890), ohne daß hiergegen Einwände erkennbar geworden wären und ohne daß ihr insbesondere der Gesetzgeber im Rahmen von Gesetzesänderungen entgegengetreten wäre (vgl. etwa zuletzt das Änderungsgesetz vom 05. Oktober 1990 - GVBl. S. 296 -, das sich sogar unmittelbar mit § 16 Abs. 5 LVwVG befaßt hat).
  • VGH Bayern, 19.03.1984 - 10 CS 84 A.150
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94
    Immerhin spricht mit der herrschenden Meinung gegen diese Annahme, daß sich die §§ 49 ff. AuslG - wie schon zuvor die §§ 13 f. AuslG 1.965 jedenfalls ausdrücklich zur Frage der sofortigen Vollziehung der Abschiebungsandrohung nicht verhalten, obgleich indes eine solche eindeutige Regelung nahe gelegen hätte, nachdem das Ausländergesetz von den Ländern als Angelegenheit im Sinne von Art. 83 GG ausgeführt wird mit der Folge, daß in diesem Bereich typischerweise ergänzend landesrechtliche Regelungen, wie namentlich die Verwaltungsverfahrensgesetze und Vollstreckungsgesetze der Länder, eingreifen, und nachdem vor diesem Hintergrund § 80 Abs. 1 VwGO nicht etwa isoliert betrachtet werden kann, sondern im Zusammenhang mit der diese Bestimmung ergänzenden Ermächtigung des § 187 Abs. 3 VwGO in den Blick genommen werden muß (vgl. dazu GK-AuslR, § 50 Rdnr. 120 m.w.N. und VGH München, NVwZ 84, S. 462 sowie ferner Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 49 AuslG Rdnr. 47, Hailbronner, Ausländerrecht, § 50 AuslG Rdnr. 42; VGH Mannheim, VBlBW 1991, S. 383 und NVwZ 1992, S. 700; Jakov, VBlBW 1991, S. 361; Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, S. 582 ff.).
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